Kaminkehrerbetrieb
Jürgen Werner


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Wie kann ich Sie am besten erreichen?
Da wir tagsüber persönlich bei unseren Kunden vor Ort sind, ist das Büro nicht besetzt. Wünschen Sie ein persönliches Gespräch, hinterlassen Sie Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück.
Wie oft kommt der Kaminkehrer ins Haus?
Anhand eines Feuerstättenbescheides, der von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird, können Sie entnehmen, welche Arbeiten in welchem Zeitraum der Kaminkehrer in Ihrem Haus ausführen muss.
Kann ich den Kaminkehrer frei wählen?
Für die regelmäßig durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten kann der Hauseigentümer den Kaminkehrer frei wählen. Bei allen sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Bauabnahme, ...) ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu kontaktieren. Wer für Sie zuständig ist, können Sie auf der Homepage der Kaminkehrerinnung Oberbayern (www.schornsteinfeger-innung-oberbayern.de) erfahren.
Kann meine Rechnung abgebucht werden?
Ja, Sie können uns gerne einen Abbuchungsauftrag erteilen. Auf der Rechnung ist ersichtlich, zu welchem Datum der Betrag abgebucht wird (Formular aufrufen).

Zum Glück gibt´s den Kaminkehrer

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