Wie kann ich Sie am besten
erreichen?
Da wir tagsüber persönlich bei
unseren Kunden vor Ort
sind,
ist das Büro nicht besetzt. Wünschen Sie ein
persönliches Gespräch, hinterlassen Sie Ihre
Nachricht auf
dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück. |
Wie oft kommt der Kaminkehrer ins
Haus?
Anhand
eines
Feuerstättenbescheides, der von Ihrem
bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird, können Sie
entnehmen, welche Arbeiten in
welchem Zeitraum der Kaminkehrer in Ihrem Haus ausführen muss. |
Kann
ich den Kaminkehrer frei wählen?
Für
die
regelmäßig
durchzuführenden Kehr- und
Überprüfungsarbeiten
kann der Hauseigentümer den Kaminkehrer frei wählen.
Bei
allen sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten
(Feuerstättenschau, Bauabnahme, ...) ist der
zuständige
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu kontaktieren. Wer
für Sie zuständig ist, können Sie auf der
Homepage der Kaminkehrerinnung Oberbayern (www.schornsteinfeger-innung-oberbayern.de)
erfahren.
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Kann
meine Rechnung abgebucht werden?
Ja,
Sie
können uns gerne einen
Abbuchungsauftrag erteilen. Auf der Rechnung ist ersichtlich, zu
welchem Datum der Betrag abgebucht wird (Formular aufrufen). |
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